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Login

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Das wichtigste zuerst, die Anmeldedaten für den Testbetrieb:

Benutzer: DummyTraeger2

Passwort: ******

Nur Leistungsanbieter der Leistungsangebote können eine neue Kalkulation eingeben bzw. einreichen. Angemeldete TOPqw Nutzer können nur bereits abgegebene Anträge eingesehen, aber diese nicht verändern.

Der von uns für den Testbetrieb speziell eingerichtete Leistungsanbieter ist nur für den Testbetrieb eingerichtet und ist bei der Suche im Bürgerportal unsichtbar.

Den Login-Dialog erreichen Sie über Anmelden (zu finden oben links)

Dort können Sie sich mit Ihren vom Landesjugendamt zugesandten Login-Daten anmelden.

Nun haben Sie je nach Berechtigung und Funktion unterschiedliche Möglichkeiten.

Als Einrichtungsträger können Sie

  • die Stammdaten aller Ihnen zugehörigen Einrichtungen einsehen und Teile hiervon bearbeiten.
  • zuständigen Sachbearbeiter mit Kontaktdaten beim Landesjugendamt einsehen.
  • Kontaktdaten zu den Einrichtungen hinterlegen, die für Anfragen über das Portal von Interessenten verwendet werden kann.
  • Neue Anwender anlegen, die auf einen Teil der Ihnen zugeordneten Einrichtungen und Verfahren Zugriff erhalten können.

Von Ihrem Einrichtungsträger angelegte Anwender können

  • die Stammdaten der Ihnen durch den Einrichtungsträger zugeordneten Einrichtungen ansehen und Teile hiervon bearbeiten.
  • zuständige Sachbearbeiter mit Kontaktdaten beim Landesjugendamt einsehen.
  • Kontaktdaten zu den Ihnen durch den Einrichtungsträger zugeordneten Einrichtungen hinterlegen, die für Anfragen über das Portal von Interessenten verwendet werden kann.
  • Verfahren bei den Ihnen zugeordneten Einrichtungen durchführen.

Die Mitarbeiter des Landesjugendamtes und der örtlichen Jugendhilfeträger können

  • die Stammdaten und Kontaktdaten der Einrichtungen ansehen, aber nicht ändern.
  • zuständigen Sachbearbeiter mit Kontaktdaten beim Landesjugendamt einsehen.
  • Verfahren bei den Ihnen über den Landkreis zugeordneten Einrichtungen einsehen und begleiten.

Wichtig: Ein Zugriff auf Verfahren, die sich in Bearbeitung befinden, ist für Mitarbeiter des Landesjugendamtes und der örtlichen Jugendhilfeträger nicht möglich. Ebenso können die Inhalte der Verfahren nicht geändert werden.